Uno-Konvention über die Rechte des Kindes, Art. 12

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äussern und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Aus dem Leitbild der Schule Ettiswil

Pädagogische Grundhaltung
Besonder wichtig ist uns eine pädagogische Grundhaltung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt.
Eine kindgerechte Schule heisst für uns, die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein, ihrer Selbständigkeit und Eigeninitiative zu fördern.

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Entstehungsgeschichte

 

 
Konzept  
Organigramm  
Funktion